IMMOBILIENVERKAUF PER BIETERVERFAHREN

Immobilie Bieterverfahren
Foto: © Lizenz MBi
So funktioniert das Bieterverfahren

Das Bieterverfahren ist eine Verkaufsstrategie beim Immobilienverkauf, die zu einem schnellen Vertragsabschluss und einem hohen Verkaufserlös führen kann. Bei dieser Variante obliegt die Preisbildung den Kaufinteressenten. Anders als beim normalen Verkauf, wo der angestrebte Verkaufspreis vom Anbieter vorgegeben wird, geben die Interessenten dabei wie bei einer Auktion ihre Gebote ab. Im Unterschied zu einer Auktion oder einer klassischen Versteigerung muss der Eigentümer beim Bieterverfahren das Höchstgebot nicht annehmen.

Beim Bieterverfahren wird in der Regel kein fester Kaufpreis vorgegeben, sondern die Interessenten nennen einen Preis, den sie bereit sind, für die Immobilie zu zahlen.

Dabei wollen sie:

• einen möglichst niedrigen Preis nennen
• andere Mitbieter jedoch überbieten
• ein Angebot abgeben, das der Eigentümer akzeptiert


Wenn vom Immobilienverkäufer kein Mindestpreis festlegt wurde, besteht das Risiko, dass zu niedrige Angebote eingereicht werden. Eigentümer geben deshalb gerne ein Minimalgebot vor. Damit dieses nicht zu niedrig ausfällt, aber dennoch attraktiv für Kaufinteressenten ist, zahlt es sich aus, mit einem erfahrenen Makler einen Immobilienprofi mit dem Verkauf zu beauftragen. Der Immobilienprofi entwickelt eine optimale Strategie zur Veräußerung der Immobilie und führt das gesamte Verfahren professionell durch.


Das Bieterverfahren beim Immobilienverkauf

Das Bieterverfahren erweist sich als innovative Verkaufsstrategie beim Immobilienverkauf, bei der die potentiellen Käufer ähnlich wie bei einer Auktion Gebote abgeben. Üblicherweise gibt es im Vorfeld keinen festgelegten Mindestpreis, damit die Bieter ihre Entscheidung möglichst unbeeinflusst treffen. Als Eigentümer können Sie jedoch in Absprache mit Ihrem Immobilienmakler einen Mindestpreis ansetzen und im Exposé nennen. Durch eine größere Anzahl an Bietern entsteht eine Wettbewerbssituation, die zu einem Anstieg des Kaufpreises führen kann. Beim Bieterverfahren bilden sich die Preise über den Markt, der von den Geboten der Interessenten bestimmt wird.

Ursprünglich kam dieses Verfahren vordergründig bei Immobilien zum Einsatz, die über einen längeren Zeitraum erfolglos zum Kauf angeboten wurden. Tatsächlich kann das Bieterverfahren, das in Deutschland noch wenig gebräuchlich ist, auch in anderen Fällen zielführend sein.
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So läuft das Bieterverfahren  ab:

Das Bieterverfahren beginnt mit der Vermarktung der Immobilie und endet mit der Ermittlung des Höchstgebotes, das innerhalb einer festlegten Frist abgegeben worden ist. Dabei gibt es die folgenden Teilschritte:

1. Die Veröffentlichung auf unserer Website und Immobilienportalen im Internet, um das Bieterverfahren und den Besichtigungstermin anzukündigen.

2. Die Besichtigung der Immobilie findet in der Regel in Form einer Sammelbesichtigung/Open House statt. In Einzelfällen sind nach Absprache mit dem Immobilienmakler auch Einzelbesichtigungen möglich.

3. Die Kaufinteressenten geben innerhalb einer festlegten Frist ihre Gebote ab.

4. Die Interessenten  werden je nach gewähltem Verfahren über den aktuellen Stand des Bieterverfahrens und das Höchstgebot informiert.

5. Die Gebote werden ausgewertet und der Höchstbietende wird verständigt.

6. Der Immobilieneigentümer erhält eine Liste mit den unverbindlichen Geboten der Kaufinteressenten.

Je nach gewählter Verfahrensart wickelt der Immobilienmakler das Bieterverfahren im Offline-Bereich, per E-Mail-Korrespondenz oder in Form eines Online-Verfahrens ab. Bei der Offline-Variante geben die Kaufinteressenten ihre Gebote idealerweise entweder persönlich, auf dem Postweg oder per Telefax ab. Für die Abgabe der Gebote ist eine Frist von mehreren Tagen oder Wochen üblich.

Für die Variante der E-Mail-Korrespondenz gibt es ebenfalls einen Stichtag, bis zu dem die Gebote der Kaufinteressenten entgegengenommen werden. Die teilnehmenden Bieter werden per E-Mail über das aktuelle Höchstgebot informiert und können innerhalb der Frist in der Regel nur ein Angebot einreichen.

Falls mehrere Gebote in gleicher Höhe eingegangen sind, wird eine zweite Gebotsrunde eingeläutet. Die Bieter werden über das bisher höchste Gebot informiert und können wieder ein Gebot abgeben. Das Verfahren kann solange wiederholt werden bis das höchste Gebot ermittelt wurde und der Immobilienverkäufer einem Bieter den Zuschlag erteilt.
Beim Bieterverfahren kann der Immobilienverkäufer ein Mindestgebot festsetzen - er muss es aber nicht. Der Kaufinteressent bietet dann die Kaufsumme, die er für die Immobilie für angemessen hält. So kristallisiert ein erzielbarer Verkaufspreis der Immobilie heraus.

Sie benötigen weitere Informationen:
https://exporo.de/wiki/bieterverfahren/

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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