das Plus für Ihre Immobilie

INFORMATIONEN & WISSENSWERTES FÜR KÄUFER

Die Bewertung von Bestandsimmobilien, die zum Verkauf kommen sollen, ist sehr aufwändig aber für den Erfolg von entscheidender Bedeutung. Für einen Profi schon schwierig, ist es für den Laien nahezu unmöglich Immobilien, ohne entsprechende Sach- und Marktkenntnis richtig einzuschätzen. Wir kennen Angebot und Nachfrage. Die häufigste Ursache für den Nichtverkauf von Immobilien ist ein zu hoher Preisansatz.


BAFA VOR-ORT-BERATUNG FÜR KfW FÖRDERMITTEL ZUR ENERGETISCHEN SANIERUNG

Wir bieten unseren Kunden den Service einer staatlich geförderten Energiespar-Beratung als BAFA Vor-Ort-Beratung zur energetischen Gebäude-Sanierung durch unseren zertifizierten Energieeffizienz-Experten an.

Diese BAFA Vor-Ort-Beratung wird staatlich gefördert mit bis zu 60% der förderfähigen Beratungskosten.

Eine BAFA Vor-Ort-Beratung ist die Voraussetzung und Grundlage für die Gewährung von KfW-Fördermitteln für die energetische Sanierung.

Das können Einzelmaßnahmen oder eine komplette energetische Sanierung zum KfW-Standard zum Beispiel KfW 100, KfW 70 oder KfW 55 sein.

Weitere Informationen zur Vor-Ort-Beratung (BAFA)


ENERGIEAUSWEIS NACH EnEV

Bei einem Verkauf oder einer Vermietung einer Immobilie muss seit dem 01.05.2014 zwingend ein Energieausweis vorgelegt werden.

Existiert für ein Objekt jedoch noch kein Energieausweis, wird  der Energieausweis spätestens an dem Tag der Besichtigung vorgelegt werden müssen.

Für von MICHELSEN + BINDER immobilien ist dies Tagesgeschäft und ganz selbstverständlich.

Wir nehmen alles selbst in die Hand, sodass unsere Kunden immer den Energieausweis zum Objekt bereits vor der Besichtigung bekommen.

Bei uns ist der Energieausweis wichtiger Bestandteil des Exposés.



WAS LEISTET
DER NOTAR

Der Notar erhält alle Daten zum Objekt, zu Käufern und Verkäufern.

Auf dieser Grundlage wird der Kaufvertrag vom Notar vorbereitet. Der Notar nimmt auch Einblick in das Grundbuch - die meisten Notare machen dies online.

Neben dem Kaufpreis, dem Übergabetermin der Immobilie und den Zahlungsmodalitäten bietet der Kaufvertrag jedoch auch noch viel Raum für weitere Übereinkünfte und/oder Bedingungen.

Worauf genau es bei Ihrem Objekt ankommt und welche Passus unbedingt in den Kaufvertrag aufgenommen werden sollten, kenn er in der Regel gar nicht beurteilen, da er das Objekt nicht kennt.

Es gibt zusätzlich zahlreiche technische und bauliche Sachverhalte, die man nicht unterschätzen und deshalb im Kaufvertrag fixieren sollte.

Dafür muss man einerseits das Objekt ganz genau kennen und andererseits auch über die notwendige Fachkompetenz verfügen.

Nutzen Sie dafür zum Beispiel unsere Erfahrung und Fachkompetenz als Makler (ausschl. Rechtsberatung nach § 5 RDG).


IHR WIDERRUFSRECHT ALS VERBRAUCHER


Das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge, wonach jeder außerhalb von Geschäfts-räumen geschlossene Vertrag belehrungs-pflichtig und widerrufbar ist, gilt bereits seit 2014.

Auch Maklerverträge, dazu zählt auch bereits die Aufforderung zur Zusendung eines für Sie als Interessenten kostenfreien Exposés, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, weil zum Beispiel die Exposéanforderung im Internet, per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief erfolgen, unterliegen diesem Widerrufsrecht.

Was bedeutet das für Sie im Detail?
Sie können den Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die 14 Tage zählen ab dem Tag des Vertragsabschlusses, also ab dem Tag der Expséanforderung.

Damit Sie Ihr Widerrufsrecht ausüben können, müsste nun der Makler 14 Tage abwarten, bevor er Ihnen zum Beispiel das Exposé zuschicken kann, weil Sie ja in dieser Zeit von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen könnten.

Damit wir vorzeitig tätig werden können, also vor Ablauf der Widerrufsfrist, können Sie, nachdem wir Sie ordnungsgemäß belehrt haben, Ihre ausdrückliche Zustimmung geben, dass wir Ihnen z. Bsp. das Exposé vorzeitig schicken dürfen,

Dies können Sie schnell und einfach beim direkt beim Download im Formular machen.


HINWEISE ZUM GELDWÄSCHEGESETZ


Als Immobilienmakler gehören wir nach § 2 Absatz 1 Nr. 10 des Geldwäschegesetzes (GwG) zu den „Verpflichteten“. Zu unseren Pflichten gehört es die Identität der Kunden festzustellen, wenn wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Juristische Personen und Firmen stellen uns mit einem Handelsregisterauszug die notwendigen Informationen zur Verfügung.

Bitte unterstützen Sie uns bei Aufgaben, zu denen wir gesetzlich verpflichtet sind. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mehr Informationen zum Geldwäschegesetz (GwG)



FINANZIERUNG

Für die wasserdichte Finanzierung der eigenen vier Wände gilt es zahlreiche Aspekte zu beachten.
Diese 10 Expertentipps von unserem BAUFISMART.ONLINE-Team helfen Immobilienkäufern, alles richtig zu machen. 

Der Immobilienkauf ist für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens. Damit die eigenen vier Wände nicht zu einem finanziellen Abenteuer werden, sollten die künftigen Eigentümer sorgsam planen. „Aus der Praxis kennen wir die häufigsten Fehler von Käufern und Bauherren bei der Finanzierung“, sagt Dipl.-Ing. Bettina Michelsen, Partnerin u.a. der ING-DiBa.

Die Expertin berät unabhängig und gibt Ihnen wichtige Tipps für die richtige Finanzplanung.

Wenn Sie sicher gehen möchten, bei Ihrem Immobilienkauf alles richtig zu machen, wenden Sie sich für eine unverbindliche Beratung direkt telefonisch  unter 03329 615560 an Bettina Michelsen oder starten Sie eine Anfrage per Mail